1957 – Verbesserung der rechtlichen Lage von Homosexuellen in der DDR

DDR 1957

Verbesserung der rechtlichen Lage von Homosexuellen in der DDR

Es gibt die Order von oben: keine Strafverfolgung bei einvernehmlichen homosexuellen Handlungen, solange die Männer die „DDR und den sozialistischen Aufbau nicht schädigen.“ Die Öffentlichkeit wird darüber nicht informiert. Homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen bleiben ab Ende der 1950-er Jahre in der DDR meist straffrei.

Hinsichtlich des gesetzlichen Mindestalters sind homosexuelle Personen allerdings weiterhin diskriminiert: Während das „Schutzalter“ für heterosexuelle Handlungen bei 16 Jahren liegt, machen sich Menschen, die homosexuelle Beziehungen mit unter 18-Jährigen eingehen, weiterhin strafbar. Von dieser Regelung sind Frauen und Männer in der DDR gleichermaßen betroffen.