1990 – Zwei unterschiedliche Rechtsprechungen im vereinten Deutschland

DDR 1990

Zwei unterschiedliche Rechtsprechungen im vereinten Deutschland

Nach der deutschen Wiedervereinigung existieren zwei unterschiedliche Rechtslagen im vereinten Deutschland: Im Osten des Landes ist der §175 nicht mehr existent und im Westen müssen Homosexuelle, wenn auch in geringerem Ausmaß als früher, weiterhin strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Das heißt im Osten ist Homosexualität straffrei, im Westen ist Homosexualität noch strafbar.

1994 beschließt der Bundestag die endgültige Streichung des Paragrafen bzw. die Rechtsangleichung. Genaue Zahlen sind nicht zu ermitteln, aber in der Bundesrepublik wurden zirka 50.000 Männer zwischen 1950 und 1969 verurteilt und bis zur Streichung des Gesetzes 1994 noch weitere rund 3.500.

Auf eine Wiedergutmachung des zugefügten Schadens und eine Rehabilitierung seitens des Staates müssen die Betroffenen jedoch lange warten. Denn lediglich die in der NS-Zeit verurteilten Homosexuellen werden 8 Jahre nach der Abschaffung des Paragrafen im Jahr 2002 rehabilitiert.

Erst 15 Jahre später, Ende Juli 2017, tritt ein Gesetz in Kraft, das alle Urteile nach 1945 – sowohl die in der Bundesrepublik als auch in der DDR gefällten – aufhebt. Anträge können unter folgendem Link gestellt werden: